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VOB – Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen
Die VOB ist ein Regelwerk für Bauleistungen, hierin sind Vorschriften für die Vergabe und Ausschreibung, Gewährleistung, die Ermittlung von Aufmass und Abrechnung, Sicherheitsleistungen, fachgerechte Ausführung der Gewerke und vieles mehr verankert.
Sie besteht aus drei Teilen (VOB/A, VOB/B und VOB/C).
Die VOB muss ausdrücklich vereinbart werden, ist die nicht der Fall, tritt automatisch ein Werkvertrag nach BGB in kraft.
VOB – Teil A Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen
Hier sind die Vorschriften zur Vergabe und Ausschreibung geregelt.
VOB – Teil B Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen
Hier werden die Vertragsbedingungen wie Ausführungszeiten, Abnahme, Gewährleistung, Abschlagszahlungen, etc. geregelt.
VOB – Teil C Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen
Hier wird die fachgerechte Ausführung der einzelnen Gewerke unter Berücksichtigung von geltenden Normen und technischen Vorschriften geregelt.
Hier finden sich auch Bestimmungen zu Aufmass und Abrechnung der einzelnen Gewerke.
Alles harter Stoff wie wir finden, deswegen noch einige Links zum Baurecht:
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